|
Schritt 1: Sie übersenden den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid per Post, Fax oder E-Mail. Bei Bußgeldbescheiden übersenden Sie bitte auch den Umschlag, auf dem der Zusteller das Zustelldatum vermerkt hat. Das Zustelldatum ist wichtig, weil die Zustellung die Einspruchsfrist in Gang setzt. Bitte geben Sie auch eine Telefonnummer für fernmündliche Rückfragen an.
Schritt 2: Sie erhalten kurzfristig einen Rückruf, in dem ein erste Einschätzung der Erfolgssaussichten einer Verteidigung abgegeben wird und die gegebenfalls erforderlichen weiteren Maßnahmen aufgezeigt werden. Außerdem teile ich Ihnen auch die zu erwartenden Kosten mit. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann von Seiten meiner Kanzlei eine Deckungsanfrage veranlaßt werden. Wenn Ihr Rechtsschutzversicherer Deckung erteilt, ist meine Tätigkeit Umfang Ihres Versicherungsschutzes für Sie kostenlos. Soweit in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, weise ich Sie hierauf gesondert hin.
Schritt 3: Sie entscheiden, ob Sie die Angelegenheit weiter verfolgen wollen oder nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind meine Leistungen für Sie kostenfrei.
Schritt 4: Wenn Sie die Angelegenheit weiter verfolgen wollen und die Kostenfrage geklärt ist, wird von Seiten meiner Kanzlei die amtliche Bußgeldakte angefordert. Die Behörden dürfen diese nicht dem Betroffenen selbst zusenden. Um Akteineinsicht zu nehmen ist daher die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich.
Schritt 5: Die Bußgeldakte wird auf Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften sowie - falls die Behörden technische Vefahren wie z.B. Geschwindigkeitsmeßgeräte eingesetzt haben - auf eine einwandfreie Durchführung der Messung überprüft. Einzelheiten hierzu finden Sie auf meiner Seite strassenverkehrsrecht.net. Sofern sich Beanstandungen ergeben, werden diese und ihre Auswirkungen auf das Verfahren mit Ihnen besprochen und in Abstimmung mit Ihnen gegenüber den Behörden und gegebenenfalls vor dem Amtsgericht geltend gemacht. Falls ein Fahrverbot droht, können außerdem die rechtlichen Möglichkeiten zum Absehen vom Fahrverbot genutzt werden.
|